20.10.2018- -B-II- -Rosenkranzmonat-Jugendsynode- -Wendelin-Vitalis- -(Eph.1,15-23/8/Lk.12,8-12)

Mit dem Rosenkranzmonat treten wir in das letzte Drittel ein und die Jugendsynode arbeitet noch eine Woche lang in Rom an Empfehlungen und Rückschlüssen für die Zukunft. Da kommt Jesus mit einem Ratschlag, einer Ermahnung zum Bekenntnis für Ihn, unsern Herrn: „wer sich vor den Menschen zu mir bekennt, zu dem wird sich auch der Menschensohn vor den Engeln Gottes bekennen“. So weist Jesus uns in die Zukunft. Er kann sich zu denen bekennen, die Ihn anerkannt, gesucht, geliebt und bekannt haben während ihres Lebens auf Erden. Das ist kein Druck, kein Urteil, keine Strafe; es ist eine Feststellung- genau wie das Gegenteil „wer mich aber vor den Menschen verleugnet, der wird auch vor den Engeln Gottes verleugnet werden.“ Hier ist also nicht das Unwissen, die Nachlässigkeit oder das“ Nicht Informiertsein“ gemeint, sondern die aktive Ablehnung des Herrn. Was auch verständlich ist, denn niemand kann gezwungen werden zu einem Bekenntnis, zu einer Liebe. Dazu steht der Ablehnende, und der Abgelehnte wird es zur Kenntnis nehmen müssen.

 

Nun wird aber schlussendlich jedem vergeben, der etwas „gegen den Menschensohn gesagt hat“. Eine echte Grenze zieht Jesus, wem Menschen den Heiligen Geist lästert, dem kann nicht vergeben werden. Warum? Weil er/sie sich dem besseren Wissen doch verschließt. Wer sieht aber nicht sehen und erkennen will, dem ist nicht zu helfen; da muss abgewartet werden, bis die Haltung sich ändert und öffnet. Was also am ende eine gelebten Lebens zählt, das ist die Treue zum Gott Vater, Sohn und Geist; irdische Gerichte können da nichts ausrichten.